Gesetze

 

 

 

 

 

 

Gesetze

 

 

Die Bürgermeister sowie die Stadtväter sind während der Carnevalszeit ihrer Ämter enthoben und haben sich unter die Narren zu begeben.

Jeder Narr und jede Närrin ist verpflichtet, bei carnevalistischen Veranstaltungen ihren Körper in eine festliche Bekleidung zu hüllen.

Jeder Narr darf soviel trinken, wie er laut Eichamt Fassungsvermögen hat.


Wer voll ist, soll mit dem Abfallwagen der Stadtverwaltung in Sicherheit gebracht werden.

Jeder Narr hat die Pflicht, die Mutter der Gemütlichkeit und eimer- oder fassweise gute Laune und Frohsinn mitzubringen.

Spartanische Ehe kennen wir während der Carnevalszeit nicht.

Jeder hat die Pflicht, anständig zu küssen und sich anständig küssen zu lassen.

Zwischen 0.00 und 1.00 Uhr ist das Küssen verboten.

Übertretungen ziehen Kerkerhaft  und Geldbuße nach sich.

Während der angesetzten Veranstaltungen wird jede Närrin und jeder Narr geduzt.

Wer nicht mitmacht, ist ein Carnevalsschädling und wird grausam bestraft.

Die Hymne des närrischen Volkes zu Hildburghausen heißt: “Hildburghäuser Carneval, ja da geht was los...”

Jeder Tanz mit der Prinzessein kostet ein paar Euro.

Für alle Säuglinge und Flaschenkinder sind die Veranstaltungen gesperrt, es sei denn, sie fühlen sich dem närrischen Treiben gewachsen.

Die Gesetze treten am 11.11.2011 um 11 Uhr 11 in Kraft.

 

 

 

 

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